Achtung! Bildungsprämie! Ab 2010 können Sie die Hälfte der Kursgebühr vom Staat bekommen.
Die Bedingungen: Sie sind erwerbstätig und Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 25.600 Euro
bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten im Jahr.
Den Prämiengutschein bekommen Sie bei den Beratungsstellen.Die nächste Beratungsstelle für Sie und weitere Information finden Sie unter www.bildungspraemie.info.
Speziell für Österreich: Erkundigen Sie sich nach der Bildungskarenz auf unserer Spezialseite.
Die Hälfte Ihrer Kursgebühr können Sie auch bekommen, wenn Sie in einem der folgenden Bundesläder wohnen oder arbeiten: NRW, Brandenburg, Rheinland-Pfalz oder Hessen.
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Bildungsschecks Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, bei ihrer beruflich orientierten Fortbildung. Gefördert werden Arbeitnehmer, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bildungsscheck.nrw.de
Bildungsscheck Brandenburg
Wer erhält einen Bildungsscheck?
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können
bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten. Genaue Bedingungen unter
http://www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html
Der QualiScheck in Rheinland Pfalz
Anspruchsberechtigte sind Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz oder Beschäftigte bei kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in Rheinland-Pfalz. Alter, mindestens 45 Jahre und noch nicht in Rente. Die ausführlichen Bedingungen finden Sie unter http://www.qualischeck.rlp.de
Qualifizierungsscheck Hessen
Wer gehört zur Zielgruppe? Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind. Näheres bei http://www.qualifizierungsschecks.de